Änderung der Öffnungszeiten des Minispielfelds
icon.crdate24.06.2022
Mit der Bitte um Beachtung
Hinweis der Gemeindeverwaltung
In seiner nichtöffentlichen Sitzung am 21. Juni hat der Gemeinderat für die Anpassungen der Benutzungszeiten des Minispielfelds gestimmt. Bis zur Änderung der Benutzungsordnung in der öffentlichen Sitzung am 12. Juli werden die Benutzungszeiten gemäß § 5 der Benutzungsordnung für das Minispielfeld in Owingen wie folgt angepasst und gelten unmittelbar:
Öffnungszeiten:
Montag bis Samstag: 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 20.00 Uhr
Sonn– und Feiertage: geschlossen
Grund für die Änderung der Öffnungszeiten sind anhaltende Lärmbelästigungen, ausgehend vom Minispielfeld, sowie die Nichteinhaltung der Öffnungszeiten, vor allem in den Abendstunden.
Wir appellieren nochmals an alle Benutzer des Minispielfelds sich an die regulären Öffnungszeiten zu halten. Weiter ist sich im Rahmen des Möglichen so zu verhalten, dass andere sich nicht gestört fühlen. Uns ist bewusst, dass mancher Lärm (z.B. Geräusche der Bande, Lärm bei normalem Spielbetrieb) nicht verhindert werden kann, jedoch sind andere Geräuschquellen (z.B. lautes Musik hören) leicht und schnell zu reduzieren.
Wir alle freuen uns, dass wir mit dem Minispielfeld einen neuen Treffpunkt für Kinder und Jugendliche geschaffen haben. Für ein gutes Miteinander wäre es jedoch wünschenswert, wenn in Zukunft stärker auf die Bedürfnisse anderer geachtet wird.
Sollte es weiter zu Überschreitungen der zulässigen Spielzeit und entsprechenden Lärmbelästigungen kommen, besteht jederzeit die Möglichkeit das Polizeirevier Überlingen unter der Telefon-Nr.: 07551 / 8040 zu informieren.
Ihre Gemeindeverwaltung Owingen