Leistungen: Gemeinde Owingen

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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
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Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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  • vom Browser übermittelter User-Agent
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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mein.toubiz #elements

Die mein.toubiz #elements sind Modulwidgets mit Ergebnisseite und Detailseite, die als Plugin in Webseiten integriert werden.

Verarbeitungsunternehmen

land in sicht AG
Wiesentalstr. 5
79115 Freiburg

Datenverarbeitungszwecke
 

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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    land in sicht AG
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

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Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

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Fundsache abgeben oder nachfragen

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren.

Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.

Voraussetzungen

  • Sie haben etwas gefunden, das nicht Ihnen gehört und einen Wert von mehr als 10,00 Euro hat oder
  • Sie vermissen etwas und finden es nicht mehr.

Verfahrensablauf

Sie haben einen Gegenstand verloren:

Fragen Sie zunächst dort nach, wo Sie den Gegenstand verloren haben
Bei Verkehrsunternehmen wenden Sie sich direkt an den jeweiligen Fahrgast-Service. Die Kontaktdaten finden Sie im Internet, in der Regel unter dem Stichwort "Fundsache".

Haben Sie dort keinen Erfolg, wenden Sie sich an das örtliche Fundbüro.
Fundsachen werden auch von Hotels, Kaufhäusern, Kultur- und anderen Einrichtungen nach einer gewissen Zeit im Fundbüro abgegeben. Fragen Sie daher mehrmals in zeitlichen Abständen nach.

Nur wenn eine Fundsache Hinweise auf den Eigentümer oder Besitzer (Name, Geburtsdatum, Anschrift) aufweist, erhalten Sie eine schriftliche Benachrichtigung. Wohnen Sie nicht im Zuständigkeitsgebiet der Fundbehörde, leiten deren Mitarbeiter in diesem Fall die Fundsache an die Fundbehörde Ihres Wohnortes in Deutschland weiter.

In der Regel muss die verlierende Person gegenüber der Finderin, dem Finder oder dem Fundbüro einen Eigentumsnachweis erbringen, zum Beispiel

  • eine genaue Beschreibung des Gegenstandes,
  • Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Verlustes,
  • Kaufbeleg, Kaufvertrag ,
  • bei Mobilgeräten die IMEI-Nr. des Gerätes oder die Nummer der SIM-Karte (beide in den Kaufunterlagen nachzulesen),
  • Bei (digitalen) Kameras ist die Seriennummer,
  • bei Fahrrädern die Rahmennummer oder Codierung

Eine Abholung durch Dritte ist mit Ausweis und Vollmacht möglich.

Sie haben einen Gegenstand gefunden:

Sie müssen ihn abgeben.
Im Fundbüro wird eine Fundanzeige aufgenommen.
Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgehalten.

Häufig können Sie gefundene Gegenstände auch bei den Bürgerämtern oder bei der Polizei abgeben. Informieren Sie sich vorab.

Meldet sich der Besitzer nicht innerhalb von 6 Monaten, haben Sie Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Diesen Anspruch müssen Sie innerhalb von 4 Wochen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist geltend machen. Wenn Sie den Gegenstand nicht möchten oder wenn Sie ihn in öffentlichen Gebäuden oder kommunalen Verkehrsmitteln gefunden haben, wird die Stadt oder die Gemeinde Eigentümerin der Sachen. Bei Fund in privaten Geschäftsräumen gilt der Geschäftsinhaber als Finder.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

Negativbescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung

Beim Fundbüro erhalten Sie auch eine Bescheinigung darüber, dass der vermisste Gegenstand nicht abgegeben wurde (sogenannte Negativbescheinigung). Wenden Sie sich dazu persönlich an die zuständige Stelle.

Unterlagen

  • Personaldokumente
  • Eigentumsnachweis, z. B. Kaufvertrag, Kassenbeleg, Zweitschlüssel, Fotos
  • Gegenstandsbeschreibung
  • bei Erteilung von Bescheinigungen im Versicherungsfall: gegebenenfalls Vordruck der Versicherung
  • gegebenenfalls Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei

Kosten

  • Auskunft des Fundbüros: kostenlos
  • Herausgabe von Fundsachen oder Negativbescheinigungen: Verwaltungsgebühr in unterschiedlicher Höhe

Sonstiges

Als Finder steht Ihnen Finderlohn zu, wenn sich der Eigentümer oder die Eigentümerin meldet. Diesen müssen Sie mit ihr oder ihm direkt regeln.

Die Höhe des Finderlohns beträgt:

  • bei einem Wert bis 500 €: 5 %
  • bei einem Wert über 500 €: 25 € (5 % von 500 €) plus 3 % von dem über 500 € hinausgehenden Wert.

Für Funde in öffentlichen Verkehrsmitteln und Behörden gibt es bis zu einem Wert von 50 Euro keinen Finderlohn, darüber hinaus

  • 2,5 % für einen Wert zwischen 50,00 und 500,00 Euro und
  • 1,5 % für den 500,00 Euro überschreitenden Wert.

Wer gefundene fremde Sachen behält, macht sich unter Umständen strafbar.

Zuständigkeit

Das Fundbüro Ihrer Gemeinde oder Stadt

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen.