Lebenslagen: Gemeinde Owingen

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Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

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Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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  • jeweils übertragene Datenmenge
  • vom Browser übermittelter Referer
  • vom Browser übermittelter User-Agent
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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mein.toubiz #elements

Die mein.toubiz #elements sind Modulwidgets mit Ergebnisseite und Detailseite, die als Plugin in Webseiten integriert werden.

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Wiesentalstr. 5
79115 Freiburg

Datenverarbeitungszwecke
 

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Anbieter von Kindertageseinrichtungen

 

Anbieter von Kindertageseinrichtungen sind zum Beispiel:

  • Gemeinden
  • Träger der freien Jugendhilfe
    • Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts
    • Verbände der freien Wohlfahrtspflege (beispielsweise Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt)
    • sonstige anerkannte Träger der freien Jugendhilfe (beispielsweise eingetragene Vereine)
    • Studentenwerke
  • Unternehmen für betriebliche Kindertageseinrichtungen
  • privat-gewerbliche Anbieter, die die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung erfüllen

Man nennt den Anbieter auch Träger der Einrichtung.

Für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung benötigen Sie eine Genehmigung. Sie ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden. Diese Betriebserlaubnis erteilt der Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (Landesjugendamt).

Neben dessen Anforderungen müssen beim Bau von Kindertageseinrichtungen auch Anforderungen anderer Behörden beachtet werden wie Hygienebestimmungen oder bauliche Anforderungen, beispielsweise Fluchtwege.

Hilfen für Anbieter:

Die Gemeinden in Baden-Württemberg erhalten im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs besondere Zuweisungen für die Förderung der Kinderbetreuung.

Für die Förderung von Einrichtungen freier und privat-gewerblicher Träger sind die Gemeinden zuständig. Gefördert werden Einrichtungen, die die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für den Betrieb erfüllen. Die Berechnung und die Höhe der Zuschüsse für Kindergärten, Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen und Kinderkrippen hängt im Wesentlichen davon ab, ob die Einrichtung in die Bedarfsplanung der Gemeinde aufgenommen ist.

Das Land fördert unter bestimmten Voraussetzungen die Schulkindbetreuung. Dabei handelt es sich um Zuwendungen, die in den Verfahrensbeschreibungen näher beschrieben sind. Es handelt sich um freiwillige Leistungen, die von der Bereitstellung der Mittel im Staatshaushaltsplan abhängig sind. Ein Rechtsanspruch auf diese Zuwendungen besteht nicht.

Das Land Baden-Württemberg unterstützt darüber hinaus die Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen. Im Rahmen der Gesamtkonzeption "Kompetenzen verlässlich voranbringen" (Kolibri) werden Sprachfördermaßnahmen für sprachförderbedürftige Kinder ab 2 Jahren und 7 Monaten bis zum Schuleintritt gefördert.

Des Weiteren unterstützt das Land die Kommunen bei der Inklusion von Kindern mit (drohender) Behinderung in der Kindertagesbetreuung durch eine Erhöhung seiner Zuweisung. Gleichzeitig erhalten die Träger von Kindertageseinrichtungen für jedes betreute Kind mit (drohender) Behinderung ab drei Jahren bis zum Schuleintritt und einem besonderen Unterstützungsbedarf zur Teilhabe an frühkindlicher Bildung in der Kita einen zusätzlichen Zuschuss von der Standortgemeinde.

 

Vertiefende Informationen

   

Freigabevermerk

 

13.02.2024 Kultusministerium Baden-Württemberg