Lebenslagen: Gemeinde Owingen

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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
Datenverarbeitungszwecke
 

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Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

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  • vom Browser übermittelter User-Agent
Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 

Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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mein.toubiz #elements

Die mein.toubiz #elements sind Modulwidgets mit Ergebnisseite und Detailseite, die als Plugin in Webseiten integriert werden.

Verarbeitungsunternehmen

land in sicht AG
Wiesentalstr. 5
79115 Freiburg

Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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    land in sicht AG
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

datenschutz@land-in-sicht.de

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Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

 

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

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Deutsche Vertretungsbehörden im Ausland

 

Es gibt folgende Arten von Vertretungsbehörden:

  • Botschaften
  • Konsulate
  • Honorarkonsulate

Hinweis: Honorarkonsulate haben meist nicht dieselben Befugnisse wie Botschaften oder Konsulate (z.B. können sie keine Reisedokumente ausstellen) und sind meist nicht im selben zeitlichen Ausmaß erreichbar.

Tipp: Informieren Sie sich bereits vor der Reise, wo in Ihrem Urlaubsland die deutsche Vertretungsbehörde ihren Sitz hat und legen Sie die Kontaktdaten zu Ihren Reiseunterlagen. So wissen Sie im Notfall gleich, wohin Sie sich wenden können.

Bei akuten Notlagen im Ausland können Sie sich auch jederzeit an die zentrale Notrufnummer +49 30 5000 2000 des Auswärtigen Amtes wenden.

Die deutschen Vertretungsbehörden unterstützen Sie in Notfällen folgendermaßen:

  • Sie können Ihnen Ersatzreisedokumente bei Passverlust ausstellen (entweder einen Reiseausweis, der nur zur Einreise nach Deutschland berechtigt und für höchstens einen Monat gültig ist, oder einen vorläufigen Reisepass).
  • Bei Problemen mit Behörden des Urlaubslandes werden die Vertretungsbehörden vermittelnd tätig.
  • Wenn nötig, können sie Ihnen Ärzte, Anwälte, Dolmetscher oder andere Personen, deren Hilfe Sie benötigen, vermitteln (z.B. wenn Sie verhaftet wurden). Die Kosten für diese Dienste müssen Sie jedoch selbst beziehungsweise Ihre Angehörigen tragen.
  • Wenn Sie verhaftet wurden, kann Sie der Konsularbeamte im Gefängnis besuchen und mit Ihnen korrespondieren. Er wird auch überprüfen, ob die Bedingungen Ihrer Haft korrekt sind und ob Sie ausreichend versorgt werden.
  • Wenn Sie in eine finanzielle Notlage geraten, helfen Ihnen die Vertretungsbehörden bei der Beschaffung von Geldmitteln (z.B. durch Überweisungen von Angehörigen). In Ausnahmefällen können sie Ihnen auch ein Darlehen zur Heimreise gewähren. Dieses muss aber auf jeden Fall von Ihnen zurückgezahlt werden.
  • Auf Ihren Wunsch verständigen die Vertretungsbehörden Ihre Angehörigen auf offiziellem Weg (z.B. wenn Sie diese nicht direkt erreichen können).
  • Bei Todesfällen erhalten Sie Hilfe bei den Formalitäten der Überführung.

Deutsche Auslandsvertretungen dürfen aber nicht

  • Rechnungen für Sie bezahlen (z.B. für Krankenhauskosten, Bußgelder, Rettungsaktionen, Überführungen bei Todesfällen) oder Ihnen ein Darlehen zur Fortsetzung des Urlaubes gewähren,
  • Führerscheinersatzpapiere ausstellen oder
  • Ihre anwaltliche Vertretung vor Gericht übernehmen oder in laufende Gerichtsverfahren eingreifen.

Wie Sie vorgehen, wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, lesen Sie in der Leistung. Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben, ist die Neuausstellung nur in Deutschland möglich. Als Führerscheinersatz für die Heimreise reicht aber die Verlust- oder Diebstahlsanzeige aus.

 

Vertiefende Informationen

   

Freigabevermerk

 

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 31.05.2017 freigegeben.